Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4360
OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03 (https://dejure.org/2003,4360)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2003 - 3 U 196/03 (https://dejure.org/2003,4360)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 3 U 196/03 (https://dejure.org/2003,4360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Sekundärer Ersatzanspruch und Prüfungspflicht des Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51b BRAO; § 198 BGB a.F.; § 200 BGB; § 249 BGB
    Rechtsanwaltshaftung; Verletzung anwaltlicher Pflichten; Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mandanten; Sekundärer Schadensersatzanspruch; Hinweispflicht auf Ersatzanspruch und dessen kurze Verjährung; Anlass zur Prüfung eigener Regresspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltshaftung; Verletzung anwaltlicher Pflichten; Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mandanten; Sekundärer Schadensersatzanspruch; Hinweispflicht auf Ersatzanspruch und dessen kurze Verjährung; Anlass zur Prüfung eigener Regresspflicht

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; BGB § 249; ; BRAO § 51 b; ; PflVG § 3 Nr. 4; ; ZPO § 156; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Sekundärverjährung bei § 51b BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltshaftung - Verjährung des Primäranspruchs; sekundärer Ersatzanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Auf eine Kenntnis des Mandanten kommt es nicht an (BGHZ 94, 380, 385).

    Ein weiterer, sog. sekundärer Ersatzanspruch, der dem Beklagten gemäß § 249 BGB die Einrede der Primärverjährung verwehrte (vgl. BGHZ 94, 380, 385), steht dem Kläger nicht zu.

    Diese sekundäre Pflicht entsteht, wenn der Rechtsanwalt Anlass hat zu prüfen, ob er durch eine Pflichtverletzung den Mandanten geschädigt hat und ein sorgfältiger Rechtsanwalt dabei seine mögliche Haftpflicht erkennen kann (vgl. BGHZ 94, 380, 386 f.).

    Hatte der Beklagte keinen (objektiven) Anlass, eine durch seine Pflichtwidrigkeit verursachte Schädigung des Klägers zu erkennen und diesem die Durchsetzbarkeit des Regressanspruchs zu ermöglichen, so beruht die eingetretene Verjährung nicht auf seinem Verhalten und kann ihm nicht als Verletzung seines Auftrags zugerechnet werden (vgl. BGHZ 94, 380).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Die Entstehung des Anspruchs (§ 198 BGB a.F. / § 200 BGB n.F.) setzt die neuere Rechtsprechung mit dem Eintritt des Schadens gleich (vgl. BGHZ 119, 69, 73, für den Steuerberater; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 626 ff.).

    Ob die Vermögenseinbuße bestehen bleibt ist irrelevant (BGHZ 119, 69, 71).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass der Schaden als Einheit zu betrachten ist; sobald ein Teilschaden entstanden ist und mit der nicht entfernt liegenden Möglichkeit zu rechnen ist, dass weitere, bisher nicht erkennbare, adäquat verursachte Nachteile eintreten werden, beginnt für den Gesamtschaden die Verjährungsfrist zu laufen (BGHZ 119, 69, 71).

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Auch eine bevorstehende Beendigung des Mandats ist kein Anlass, im o. g. Sinne zu überprüfen, ob der Mandant über die Möglichkeit eines sekundären Ersatzanspruchs zu belehren war (vgl. BGH, WM 1990, 815, 817).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Dafür genügt es, dass irgendeine Vermögenseinbuße entstanden ist, mag auch die Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH, WM 2001, 1677, 1679).
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 39/67

    Verjährung von Ansprüchen wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Die Beispiele in der Rechtsprechung, etwa der Erlass eines Urteils (BGH, NJW 1986, 581, 583) oder der Einwand unzulässiger Rechtsausübung des Gegners gegenüber der eigenen Verjährungseinrede im (Vor)Prozess (BGH, VersR 1968, 1042, 1043), zeigen, dass es sich um einen "äußeren" Anlass handeln muss, anderenfalls der Rechtsanwalt gezwungen würde, immer wieder von sich aus seine eigene Arbeit prüfend in Frage zu stellen.
  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83

    Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Der Bundesgerichtshof hat verlangt, dass es sich einem sorgfältig arbeitenden Rechtsanwalt "aufdrängen" musste, einen zur Schadensentstehung führenden Fehler gemacht zu haben (vgl. BGH, NJW 1985, 1151, 1152, unter II.2.b.bb).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Die Beispiele in der Rechtsprechung, etwa der Erlass eines Urteils (BGH, NJW 1986, 581, 583) oder der Einwand unzulässiger Rechtsausübung des Gegners gegenüber der eigenen Verjährungseinrede im (Vor)Prozess (BGH, VersR 1968, 1042, 1043), zeigen, dass es sich um einen "äußeren" Anlass handeln muss, anderenfalls der Rechtsanwalt gezwungen würde, immer wieder von sich aus seine eigene Arbeit prüfend in Frage zu stellen.
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Die Verletzung der sekundären Hinweispflicht (ebenso wie den Zusammenhang zwischen der Verletzung der sekundären Hinweispflicht und dem Eintritt der Primärverjährung) hat aber der Kläger darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, WM 1991, 1427, 1429).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2003 - 3 U 196/03
    Ein Mandant, dessen primärer Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrages verjährt ist, hat dann einen weiteren (sekundären) Ersatzanspruch, wenn der Rechtsanwalt den Schaden in Gestalt der Primärverjährung verursacht hat, indem er im Rahmen der umfassenden vertraglichen Beratungspflicht eine bis zum Mandatsende entstandene (sekundäre) Pflicht, den Auftraggeber auf die Möglichkeit einer eigenen Regresshaftung und deren kurze Verjährung gemäß § 51 b BRAO hinzuweisen, schuldhaft verletzt hat (vgl. BGH, NJW 2000, 1263, 1264).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - 15 U 106/04

    Unterlassene Aufklärungspflicht bei Anlage in ausländischen Konten

    Der Anlass zur Prüfung der eigenen Tätigkeit musste nach Begehung des Fehlers und vor Eintritt der Primärverjährung liegen, außerdem bestand die Pflicht nur bis zum Ende des Mandats (OLG Celle, NJOZ 2004, 658, 659).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht